FLIEGEN LERNEN IM FSC MILTENBERG
Die Ausbildung zum Privatpiloten PPL-A
Möchten Sie den Traum vom Fliegen verwirklichen?
Beim FSC Miltenberg haben Sie die Chance, Ihre eigene Pilotenlizenz zu erwerben.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Ausbildung, bei der Sie alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen.
Ihre Möglichkeiten bei uns
Sie haben die Wahl zwischen zwei verschiedenen Lizenzen:
- PPL-A (Private Pilot License – Aeroplane): Mit dieser Lizenz dürfen Sie weltweit fliegen. Sie ist die perfekte Grundlage, um sich später im Instrumentenflug fortzubilden oder eine Karriere als Berufspilot zu starten.
LAPL (Light Aircraft Pilot License – Aeroplane): Diese europäische Lizenz ist ideal für Hobbypiloten, die in Europa unterwegs sein wollen. Die Theorieausbildung ist die gleiche wie beim PPL-A.
So läuft die Ausbildung ab
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
- Theorie: Der Theorieunterricht dauert etwa 3 bis 4 Wochen (75 bis 100 Stunden). Sie können die theoretische Prüfung ablegen, sobald Sie sich bereit fühlen, unabhängig davon, wie viele Praxisstunden Sie bereits geflogen sind.
- Praxis: Für die PPL-A sind mindestens 45 Flugstunden mit Lehrer und allein vorgeschrieben. Beim LAPL sind es mindestens 30 Stunden. Die praktische Ausbildung findet auf verschiedenen Flugplätzen in der Region statt, damit Sie sicher und routiniert fliegen lernen.
- Sprechfunkzeugnis: Parallel zur Ausbildung erwerben Sie das Sprechfunkzeugnis in Deutsch oder Englisch. Dies ist eine Voraussetzung, um die praktische Prüfung abzulegen.
Unsere Ausbildungsflugzeuge
Wir schulen Sie auf unseren zweisitzigen Flugzeugen vom Typ DV20 und Aquila. Beide sind modern und umweltfreundlich. Sie haben einen erhöhten Schallschutz und fliegen mit bleifreiem Superbenzin.
Wer kann an der Ausbildung teilnehmen?
Sie können die Ausbildung bereits ab einem Alter von 16 Jahren beginnen. Es gibt keine Altersgrenze nach oben.
Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie uns gerne auf dem Flugplatz. Bei einem persönlichen Gespräch können wir alle Details klären und Sie können einen Blick auf unsere Flugzeuge werfen.

Voraussetzungen
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Die Ausbildung zum “Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer” Sport Pilot Licence (SPL) für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Mit der Sportpilotenlizenz können Sie zweisitzige Flugzeuge mit bis zu 600 kg zulässigem Gesamtgewicht in Deutschland und in vielen Ländern Europas fliegen, wie zum Beispiel unsere Comco Ikarus C 42 B oder unsere Aeroprakt A-22. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den motorisierten Luftsport.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung (60 h) ist in der Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersV geregelt. Diese beinhaltet eine Sprechfunkausbildung für den unkontrollierten Luftraum, sodass man nicht gleich ein amtliches Funksprechzeugnis benötigt, um UL fliegen zu dürfen.·
- Technik und pyrotechnische Einweisung
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
- Flugfunk
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 5 Stunden ohne Fluglehrer (solo) unter Aufsicht geflogen werden. Innerhalb der Ausbildung müssen mindestens 2 Überlandflüge mit einer Mindest-Flugstrecke von 200 km und einer Zwischenlandung an einem anderen Flugplatz enthalten sein. Für die Schulung wird unsere C 42 und unser gelber “Postflieger”, eine Aeroprakt A22L, eingesetzt.
Einschränkungen


Voraussetzungen
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
- Ausbildungsmeldung an den Verband spätestens 1 Woche nach Ausbildungsbeginn
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL (ist erst zum 1. Alleinflug erforderlich)
- Farbkopie des Personalausweises oder Passes
Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
- Kopie des Flugfunkzeugnis (BZF) – (nur falls man es hat und in den Schein eingetragen haben möchte, sonst genügt die Sprechfunkprüfung im Rahmen der UL-Theorie für Flüge im unkontrollierten Luftraum)
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- Theorie- und Praxisprüfungsprotokoll sowie Ausbildungsnachweise
Tipp:
Unsere Fluglehrer

Tibor Füle – Fluglehrer UL

Jörg Hassepflug – Fluglehrer UL

Steffen Gerschner – Fluglehrer UL / PPL
und hier gehts zur FSC Flugzeugflotte