Fliegen lernen mit der FSC-Flugschule
Die Ausbildung zum Privatpiloten
PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane)
Mit der PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, können Sie sich den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge mit einem max. Abfluggewicht von 2000 kg MTOW ( maximum take off weight,)im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen.
Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.
Und so sieht die PPL-Ausbildung aus:
Theoretische Ausbildung
Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I).
Praktische Ausbildung
Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden
davon 35 mit Fluglehrer und 10 Flugstunden Solo
Weitere Information bitte schriftlich oder telefonisch anfragen.
Gerne schicke wir Ihnen entsprechendes Infomaterial zu.
Bei dieser Ausbildung kooperieren wir im Übrigen mit der FTA-Aschaffenburg, Flugtraining Aschaffenburg (https://fta-flugtraining.de)
Voraussetzungen
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Die Ausbildung zum “Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer” Sport Pilot Licence (SPL) für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Mit der Sportpilotenlizenz können Sie zweisitzige Flugzeuge mit bis zu 600 kg zulässigem Gesamtgewicht in Deutschland und in vielen Ländern Europas fliegen, wie zum Beispiel unsere Comco Ikarus C 42 B. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den motorisierten Luftsport.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung (60 h) ist in der Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersV geregelt. Diese beinhaltet eine Sprechfunkausbildung für den unkontrollierten Luftraum, sodass man nicht gleich ein amtliches Funksprechzeugnis benötigt, um UL fliegen zu dürfen.·
- Technik und pyrotechnische Einweisung
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
- Flugfunk
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 5 Stunden ohne Fluglehrer (solo) unter Aufsicht geflogen werden. Innerhalb der Ausbildung müssen mindestens 2 Überlandflüge mit einer Mindest-Flugstrecke von 200 km und einer Zwischenlandung an einem anderen Flugplatz enthalten sein. Für die Schulung wird unsere C 42 und unser gelber “Postflieger”, eine Aeroprakt A22L, eingesetzt.
Einschränkungen
Voraussetzungen
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
- Ausbildungsmeldung an den Verband spätestens 1 Woche nach Ausbildungsbeginn
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL (ist erst zum 1. Alleinflug erforderlich)
- Farbkopie des Personalausweises oder Passes
Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
- Kopie des Flugfunkzeugnis (BZF) – (nur falls man es hat und in den Schein eingetragen haben möchte, sonst genügt die Sprechfunkprüfung im Rahmen der UL-Theorie für Flüge im unkontrollierten Luftraum)
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- Theorie- und Praxisprüfungsprotokoll sowie Ausbildungsnachweise
Tipp:
Unsere Fluglehrer
Tibor Füle – Fluglehrer UL
Jörg Hassepflug – Fluglehrer UL
Steffen Gerschner – Fluglehrer UL / PPL
und hier gehts zur FSC Flugzeugflotte