Fliegen lernen mit der FSC-Flugschule

Die Ausbildung zum Privatpiloten

PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane)

Mit der PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, können Sie sich den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge  mit einem max. Abfluggewicht von 2000 kg  MTOW  ( maximum take off weight,)im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen.

Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

Und so sieht die PPL-Ausbildung aus:

Theoretische Ausbildung
Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik

Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I).

Praktische Ausbildung

Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden
davon 35 mit Fluglehrer und 10 Flugstunden Solo

Weitere Information bitte schriftlich oder telefonisch anfragen.
Gerne schicke wir Ihnen entsprechendes Infomaterial zu.

Bei dieser Ausbildung kooperieren wir im Übrigen mit der FTA-Aschaffenburg, Flugtraining Aschaffenburg   (https://fta-flugtraining.de)

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)

Die Ausbildung zum “Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer”  Sport Pilot Licence (SPL)  für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Mit der Sportpilotenlizenz können Sie zweisitzige Flugzeuge mit bis zu 600 kg zulässigem Gesamtgewicht in Deutschland und in vielen Ländern Europas fliegen, wie zum Beispiel unsere Comco Ikarus C 42 B. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den motorisierten Luftsport.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung (60 h) ist in der Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersV geregelt. Diese beinhaltet eine Sprechfunkausbildung für den unkontrollierten Luftraum, sodass man nicht gleich ein amtliches  Funksprechzeugnis benötigt, um UL fliegen zu dürfen.·

  • Technik und pyrotechnische Einweisung
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunk

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 5 Stunden ohne Fluglehrer (solo) unter Aufsicht geflogen werden. Innerhalb der Ausbildung müssen mindestens 2 Überlandflüge mit einer Mindest-Flugstrecke von 200 km und einer Zwischenlandung an einem anderen Flugplatz enthalten sein. Für die Schulung wird unsere C 42 und unser gelber “Postflieger”, eine Aeroprakt A22L, eingesetzt.

Einschränkungen

Nach dem Erwerb der Ultraleichtlizenz darf man erst Passagiere befördern, wenn man zusätzlich fünf Überlandflüge, davon zwei über mindestens 200 Kilometern Strecke mit Zwischenlandung und in Begleitung eines Fluglehrers nachgewiesen hat. Der zweite 200 km-Flug enthält dabei eine kleine Prüfung, bei dem noch einmal alle Fähigkeiten von Start, Landung über Navigation, bis zur Beherrschung von Triebwerksausfällen demonstriert werden müssen. Die Lizenz ist unbegrenzt gültig. Man muss aber immer 12 Starts und 12 Stunden in den vorausgegangenen 2 Jahren nachweisen, sonst fällt man in den Status eines Flugschülers zurück. Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis muss ebenfalls alle 5 Jahre, ab dem 50igsten Lebensjahr,  alle 2 Jahre verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Ausbildungsmeldung an den Verband spätestens 1 Woche nach Ausbildungsbeginn
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL (ist erst zum 1. Alleinflug erforderlich)
  • Farbkopie des Personalausweises oder Passes

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Flugfunkzeugnis (BZF) – (nur falls man es hat und in den Schein eingetragen haben möchte, sonst genügt die Sprechfunkprüfung im Rahmen der UL-Theorie für Flüge im unkontrollierten Luftraum)
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Theorie- und Praxisprüfungsprotokoll sowie Ausbildungsnachweise

Tipp:

Wenn man dran bleibt, heißt, die Kurse zügig durchzieht, ist es möglich, die Sportpilotenlizenz in sechs Monaten im Verein zu erwerben. Die Kosten belaufen sich inklusive aller Gebühren auf ungefähr 3500 Euro. Der relativ günstige Preis ergibt sich deshalb, weil der Stundenpreis für die Flugzeuge moderat ist und die Fluglehrer des Vereins ehrenamtlich ausbilden. Des Weiteren zahlen die Mitglieder für den Theoriekurs keine Gebühr und auch keine Landegebühren. Man muss, außer für die Prüfung, nicht woanders hin, weil in Mainbullau alle Ausbildungsteile, von der Theorie bis zur Praxis, durchgeführt werden können. Für Bewerber mit fliegerischer Vorbildung gibt es Vereinfachungen, so erfolgt zum Beispiel die Umschulung vom LAPL oder PPL(A) in nur 1,5 Stunden und vom Segelflug und Tragschrauber in 10 Stunden.

Unsere Fluglehrer

D-EDSR in Mainbullau

Tibor Füle – Fluglehrer UL

Jörg Hassepflug – Fluglehrer UL

D-EDSR in Mainbullau

Steffen Gerschner – Fluglehrer UL / PPL

und hier gehts zur FSC Flugzeugflotte